AGB

Leistungs – und Zahlungsbedingungen von Alps&More, eine Marke der Falk Tours AG (im folgenden Falk Tours AG genannt)

    1. Abschluss des Vertrages
      1.1. Mit schriftlicher, elektronischer oder fernmündlicher Anmeldung bietet der Anmelder der Falk Tours AG nach Maßgabe der die Vertragsleistung bestimmenden Vertragsausschreibung den Abschluss eines Vertrages verbindlich für 1 Woche an. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Vertragsbestätigung/Rechnung (in Form eines Prints oder einer pdf-Datei) der Falk Tours AG beim Anmelder (an der vom Anmelder angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse) zustande. Vertragsmittler und Dritte sind nicht berechtigt, Bestätigungen im Namen von Falk Tours AG zu erklären.
      1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Falk Tours AG vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Anmelder die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa durch Leistung der Anzahlung auf den Preis oder durch Antritt – erklärt.
    2. Bezahlung
      2.1. Nach Erhalt der schriftlichen Leistungsbestätigung der Falk Tours AG sowie Zugang eines Sicherungsscheines (bei Pauschalreisen) (vgl. Ziffer 3.4.) wird – soweit sich aus der Leistungsbeschreibung der konkret gebuchten Leistung keine abweichenden Konditionen ergeben – eine Anzahlung in Höhe von 20% des Leistungspreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (vgl. Ziffer 9.) sofort fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Leistungsantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Falk Tours AG behält sich vor, abhängig von Buchungsdatum oder Leistungsart die Buchung in der Ausschreibung von der Bezahlung per Kreditkarte abhängig zu machen.
      2.2. Befindet sich der Kunde mit der An- und/oder Restzahlung in Verzug und leistet trotz nochmaliger Aufforderung und Nachfrist keine Zahlung, ist Falk Tours AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz gemäß Ziffer 5.2. zu verlangen.
      2.3. Soweit im Rahmen der Leistungsbestätigung nicht abweichend festgelegt, können sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Falk Tours AG geleistet werden.
      2.4. Die an Falk Tours AG geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gem. § 651k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Leistungsbestätigung/Rechnung übersandt.
      2.5. Mit Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Falk Tours AG.
    3. Leistungen und Nebenabreden
      3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Leistungsanmeldung gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Leistungsbestätigung von Falk Tours AG. Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Anzeigen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für Falk Tours AG nicht verbindlich.
      3.2. Im Falle altersabhängiger Leistungspreisermäßigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze der Tag des Leistungsbeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft des Kunden zurückzuführen sind, fallen diesem zur Last.
      3.3. Leistungsmittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen bzw. von der Leistungsausschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherungen im Namen der Falk Tours AG zu geben. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Leistungsbestätigung von Falk Tours AG nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
      3.4. Die an Falk Tours AG geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gem. §615k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Leistungsbestätigung/Rechnung übersandt.
    4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Unterlagen
      4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Schriftform unter Angabe der Buchungsnummer wird empfohlen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Falk Tours AG.
      4.2. Im Falle des Rücktritts vor Leistungsbeginn durch den Kunden ist Falk Tours AG berechtigt, unter Berücksichtigung der gewöhnlich
      ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Leistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen. Falk Tours AG bedient sich hierzu – soweit nicht abweichend vereinbart
      -der pauschalen Berechnung der Entschädigung wie folgt:

      Hotel Only (nur Hotelbuchung)
      Bis 21. Tag vor Reiseantritt kostenlos
      Ab 20. – 7. Tag vor Reiseantritt 50 %
      Ab 6. – 3. Tag vor Reiseantritt 70 %
      Ab 2. – Tag der Anreise oder Nichterscheinen und Stornierung nach Leistungsbeginn 100 %

      PKW-Rundreisen (Selbstanreise)
      28 Tage vor Reiseantritt 0 %
      Ab dem 27. Tag vor Reiseantritt 40 %
      Ab dem 13. Tag vor Reiseantritt 70 %
      Ab dem 4. Tag vor Reisantritt bis zum Tag der Anreise 95 %

      Paketreisen: Unterkunft + Ticket (z.B. Musicalkarten, Skipässe, Biathlonkarten, Event-Eintrittskarten)
      28 Tage vor Reiseantritt 0 %
      Ab dem 27. Tag vor Reiseantritt 40 %
      Ab dem 13. Tag vor Reiseantritt 70 %
      Ab dem 4. Tag vor Reisantritt bis zum Tag der Anreise 95 %

      Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten (z.B. Musicals, Konzerte, Opern) verbunden sind, gilt für die Tickets
      sofort nach der Buchung 100% des Ticketpreises.

      AKTIVREISEN: Radreisen und Wanderreisen (Selbstanreise)
      Bis 31 Tage vor Reiseantritt kostenfrei
      Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
      Ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
      Ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 80 %
      Ab dem 3. Tag vor Reisantritt bis zum Tag der Anreise 95 %

      AKTIVREISEN: Radreisen und Wanderreisen (Fluganreise)
      Bis 45 Tage vor Reiseantritt kostenfrei
      Ab dem 44. Tag vor Reiseantritt 50 %
      Ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 80 %
      Ab dem 3. Tag vor Reisantritt bis zum Tag der Anreise 95 %

      FLUG- Pauschalreisen VA XFTV – (Flug + Unterkunft)
      bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
      ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 60 %
      ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 70 %
      ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80 %
      Ab dem 4. Tag vor Reisantritt bis zum Tag der Anreise 90 %

      FLUG-Pauschalreisen (Flug + Transfer + Unterkunft)
      bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
      ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
      ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
      ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
      ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
      Ab dem 3. Tag vor Reisantritt bis zum Tag der Anreise 95 %

      Kreuzfahrten:
      bis zum 121. Tag vor Reiseantritt 10 %
      120 – 90 Tage vor Reiseantritt 15 %
      89 – 60 Tage vor Reiseantritt 35 %
      59 – 30 Tage vor Reiseantritt 50 %
      29 – 15 Tage vor Reiseantritt 80 %
      14 – 1 Tag vor Reiseantritt 85 %
      Am Abreisetag 90 %

      Ausgenommen davon sind eventuell anfallende Postgebühren, sollten die Reiseunterlagen (Rechnung, Buchungsbestätigung,
      Voucher)per Post geschickt worden sein. Diese Gebühren werden nicht rückerstattet.
      4.3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Falk Tours AG kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte pauschale Entschädigung entstanden ist.
      4.4. Wir empfehlen den Abschluss einer Leistungs-Rücktrittskosten-Versicherung, welche die Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen kann.
      4.5. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine, Hotelvoucher, Bahntickets oder ähnliches an Falk Tours AG unverzüglich zurückzugeben. Für den Fall der nicht unverzüglichen Rückgabe behält sich Falk Tours AG vor, die hieraus bedingten Mehrkosten an den Kunden weiter zu belasten.
      4.6. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter Leistungen sind in der Regel nicht möglich. Die Möglichkeit des Rücktritts vor Leistungsbeginn bleibt dem Kunden unbenommen.
      4.7. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Kunden, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 30,– pro Person berechnet. Gleiches gilt für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Kunden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Kunden zurückzuführen ist. Der Nachweis, dass Falk Tours AG keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden vorbehalten. Durch den Personenwechsel oder die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Kunden bzw. die Ersatzperson weiterbelastet.
      4.8. Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang und Abreise nicht ausreichen, um einen rechtzeitigen Zugang der Unterlagen beim Kunden durch postalischen Versand zu gewährleisten und ist dies für die Durchführung der Leistung erforderlich, ist Falk Tours AG berechtigt, an ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Unterlagen zu veranlassen. Das hierfür durch Falk Tours AG berechnete Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 15,– pro Ticket bzw. Unterlagen hat der Kunde zu tragen. Der Nachweis, dass Falk Tours AG keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden vorbehalten.

    5. Rücktritt durch Falk Tours AG
      5.1. Falk Tours AG ist berechtigt, vom Vertrag bis 30 Tage vor Leistungsantritt zurückzutreten, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in der Leistungsbeschreibung und der Leistungsbestätigung auf die Anzahl der Mindestteilnehmer und die Frist ausdrücklich hingewiesen wurde.
      5.2. Der Leistungspreis wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet, sofern der Kunde nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.
    6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
      6.1 Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
      6.2 Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.
    7. Kündigung und Ausschluss aus verhaltensbedingten, psychischen oder physischen Gründen
      7.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
      7.2 Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist die Reiseleitung berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen.
      7.3 Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
    8. Preis- und Leistungsänderungen, eingeschränkte Leistungen, nicht in Anspruch genommene Leistungen
      8.1. Falk Tours AG behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren erfolgen oder wenn die gewünschte Leistung nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
      8.2. Falk Tours AG behält sich vor, den vereinbarten Leistungspreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird Falk Tours AG den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Leistungsantritt zulässig. Bei einer Preisänderung um mehr als 5% des Leistungspreises ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich- wertigen anderen Leistung zu verlangen, soweit Falk Tours AG in der Lage ist, eine entsprechende Leistung aus seinem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch Falk Tours AG dieser gegenüber geltend zu machen.
      Schriftform wird empfohlen.
      8.3. Falk Tours AG ist berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss not- wendig werden sollte, und dieser Umstand nicht wider Treu und Glauben durch Falk Tours AG herbeigeführt wurde, die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare Änderungen von Flugleistungen.
      8.4. In der Vor- und Nachsaison können einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht bzw. nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
      8.5. Der Nichtantritt der Leistung oder die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch den Kunden lässt den Anspruch von Falk Tours AG auf den Leistungspreis grundsätzlich unberührt. Falk Tours AG wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen für aufgrund zwingender Gründe nicht in Anspruch genommener Leistungen vom Leistungsträger erstattet zu bekommen und diese an den Kunden weiterzuleiten.
    9. Mitwirkungspflichten des Kunden
      9.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Leistungsbestätigung – insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten – unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Buchung oder Unrichtigkeiten umgehend der Falk Tours AG zu melden.
      9.2. Der Kunde hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Leistungsantritt zugehenden Leistungsdokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Leistungsbestätigung zu prüfen. Sollten dem Kunden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Unterlagen wie etwa Flugtickets o- der Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die Unterlagen von der Leistungsbestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit Falk Tours AG in Verbindung zu setzen.
      9.3. Sollte der Kunde selbst oder über einen Leistungsmittler noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Kunde diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen, wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat der Kunde bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der Kunde hat bei der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei Buchung von Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt, empfohlen.
      9.4. Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen Flugzeiten aus der Leistungsbestätigung vor.
      9.5. Im Rahmen von Flugleistungen haben sich Kunden mind. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzufinden. Soweit die Anreise des Kunden zum Flughafen per Zug erfolgt (z.B. Rail and Fly), ist dieser gehalten, möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung angemessen bei der Auswahl der Zugverbindung zu berücksichtigen.
      9.6. Der Kunde hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stunden, jedoch frühestens 48 Stunden vor planmäßiger Rückreise bei der sich aus den Unterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu informieren.
      9.7. Der Kunde stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten – insbesondere unter der angegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den letzten 3 Tagen vor Leistungsbeginn – regelmäßig erreichbar ist.
      9.8. Es wird dringend empfohlen, Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände auf das Notwendige zu beschränken und jedenfalls nicht mit dem Gepäck aufzugeben, sondern im Handgepäck mit sich zu führen.
    10. Leistungsversicherungen
      10.1. In den Leistungspreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Leistungsversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Leistungsrücktrittskosten-, Leistungshaftpflicht-, Gepäck-, Kranken- und Unfallversicherung.
      Bei Abschluss einer Leistungsversicherung durch Vermittlung der Falk Tours AG kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der einschlägigen Versicherungsbedingungen zustande. Versicherungsschutz besteht dabei frühestens mit vollständiger Zahlung der Versicherungsprämie, die mit der Anzahlung auf den Leistungspreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden.
    11. Gewährleistung, Mängelanzeige und Kündigung, Schadenminderung, Anspruchsanmeldung, Verjährungsverkürzung
      11.1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so ist der Kunde verpflichtet, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wurde eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen oder erfolgte sie nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten (vgl. Ziffer 10.2.), so kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) gegen Falk Tours AG geltend gemacht werden können.
      Eine Kündigung des Vertrages nach § 651e BGB durch den Kunden ist erst zulässig, wenn Falk Tours AG eine ihr vom Kunden bestimmte Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Falk Tours AG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
      11.2. Mängel sind bei Pauschalleistungen grundsätzlich der örtlichen Leistungsleitung anzuzeigen. Eine An- zeige gegenüber dem Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht. Bei Leistungen mit individuellem Leistungsverlauf (z.B. Flug & Mietwagen) sowie bei Leistungen ohne örtliche Leistungsleitung (z.B. Städteleistungen) ist die Mängelanzeige hingegen gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, dessen Leistung durch einen Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten Kontaktinformationen sind den Unterlagen zu entnehmen.
      11.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehen- den Schaden gering zu halten. Sofern Gepäck bei Flugleistungen verloren geht oder beschädigt wird, ist daher zwingend eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der durchführenden Fluggesellschaft zu erstatten. In sonstigen Fällen ist die Leistungsleitung zu verständigen.
      11.4. Die Leistungsleitung ist nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art anzuerkennen.
      11.5. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Vertrag nach §§ 651c bis 651f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 11 unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden sollte.
    12. Haftungsbeschränkung
      12.1. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Falk Tours AG herbeigeführt worden ist, beziehungsweise Falk Tours AG allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist und keine vertragswesentliche Verpflichtung von Falk Ravel DE betroffen ist, wird die vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt. Etwaig darüber hinaus- gehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
    13. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
      13.1. Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Kunden, der Verspätung von Kunden und/oder Gepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter falk.travel unter dem Stichpunkt „Kundeninformationen“.
    14. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Kunden auf See
      14.1. Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Kunden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Kunden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Kunden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr.
      392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Kunden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Kunden aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter falk.travel unter dem Stichpunkt „Kundeninformationen“.
    15. Abtretungsverbot
      15.1. Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Kunden oder Leistungsteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte an ihn abgetreten haben.
    16. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum Luftfahrtunternehmen
      16.1 Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zeichnet der Kunde verantwortlich. Alle Nachteile, die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, Falk Tours AG hat den Kunden nicht ausreichend oder falsch informiert. Die Informationen gelten für Staatsangehörige des Staates, in dem die Leistung angeboten wird. Kunden mit hiervon abweichen- der Staatsangehörigkeit können die entsprechenden Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen. Falk Tours AG empfiehlt, dass sich Kunden rechtzeitig z.B. bei den Gesundheitsämtern über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen informieren.
      16.2 Falk Tours AG ist verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Auf die Angaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften wird hiermit hingewiesen. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert Falk Tours AG den Kunden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, stellt Falk Tours AG sicher, dass dem Kunden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
    17. Allgemeine Bestimmungen
      17.1 Für Verträge über Leistungen nach § 651a BGB, die im Fernabsatz geschlossen werden, findet gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 4 a) BGB das Widerrufsrecht nach § 312g BGB keine Anwendung.
      17.2 Die Falk Tours AG zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden nach den in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet und genutzt. Der Betroffene kann der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten unter der am Ende angegebenen Adresse der Falk Tours AG widersprechen.
    18. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss
      18.1. Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamt Zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
      18.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
      18.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.
      18.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
      18.5 Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.
      18.6 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, Einreisegebühren) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungs-kosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den  Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

      Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Touristenabgaben oder Einreisegebühren dem Reiseveranstalter gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat.

      18.7 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.


Veranstalter:

Stand: Mai 2022
Falk Tours AG
Unterrietstrasse 2a
8152 Glattbrugg (CH)